
Ferienbeschäftigung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland als Ferienjobber/-innen beschäftigen. Gastronomie, Landwirtschaft, Produktion oder Gebäudereinigung: Studierende oder Fachschüler/-innen aus dem Ausland können in den unterschiedlichsten Branchen Ferienjobs ausüben.
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Voraussetzungen
Um als ausländische Studierende oder Fachschüler/-innen in Ihrem Betrieb als Ferienjobber tätig zu werden, müssen sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Sie müssen an einer akkreditierten Hochschule oder Fachschule im Ausland eingeschrieben sein.
2. Der Ferienjob sollte während der offiziellen Semesterferien an der ausländischen Hochschule oder während der offiziellen Schulferien an der Fachschule ausgeübt werden.
3. Die Tätigkeit im Ferienjob darf höchstens 90 Tage innerhalb von 12 Monaten umfassen.
Entlohnung der Ferienbeschäftigung
Bei der Entlohnung von ausländischen Studierenden oder Fachschüler/-innen in Ferienbeschäftigungen ist es als Arbeitgeber wichtig, sicherzustellen, dass sie nicht schlechter gestellt werden als inländische Beschäftigte, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Es ist erforderlich, diesen Mitarbeitern mindestens den gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenspezifischen Mindestlohn zu zahlen.
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