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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten – sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde – für alle Verträge und Leistungen der Agentur AZ-Germany Consulting, vertreten durch Frau Dilfuza Safieeva, im Rahmen der Personalvermittlung von internationalen Fachkräften, Pflegekräften, Auszubildenden, Saisonkräften und Studenten, insbesondere aus Usbekistan, an Unternehmen mit Sitz in Deutschland und der EU.
2. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Vermittlung zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenso, alle erhaltenen Bewerberdaten vertraulich und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG-neu) zu behandeln und nach Abschluss des Vermittlungsprozesses zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Vermittlungshonorar
Das Vermittlungshonorar wird individuell im Einzelfall zwischen AZ-Germany Consulting und dem Auftraggeber vertraglich vereinbart. Grundlage für die Honorargestaltung sind Umfang und Art der Vermittlung (z. B. Fachkraft, Pflegekraft, Auszubildender, Saisonkraft oder Student), die Vertragsdauer sowie der Einsatzort.

Das Honorar wird mit Unterzeichnung des Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigen Dienstleistungsvertrags oder mit dem ersten Einsatztag der vermittelten Person fällig – je nachdem, was früher eintritt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über den Vertragsabschluss und die wesentlichen Vertragskonditionen zu informieren.
4. Vorstellungskosten und Inserate
Kosten für Anzeigenschaltungen (z. B. Online-Plattformen, Social Media) werden nach vorheriger Absprache zusätzlich berechnet. Anreisekosten für Vorstellungsgespräche trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Haftung
AZ-Germany Consulting haftet nicht für die fachliche oder persönliche Eignung der vermittelten Personen. Die finale Auswahl obliegt allein dem Auftraggeber. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für Verhalten oder Aussagen der vermittelten Personen.
6. Gewährleistung
Bei einem Abbruch des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit bemüht sich die Agentur – ohne rechtliche Verpflichtung, jedoch aus Kulanz – um einen Ersatz. In diesem Fall wird ein reduziertes Honorar in Höhe von 50 % des ursprünglichen Vermittlungshonorars fällig, sofern der Abbruch nicht auf betriebliche Gründe zurückzuführen ist.
7. Alternative Vertragsverhältnisse
Kommt statt eines Anstellungsverhältnisses ein freies Dienstverhältnis (z. B. Honorarvertrag, Werkvertrag) zustande, so gilt diese AGB entsprechend. 
8. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von AZ-Germany Consulting in Delmenhorst.

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